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Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Holiday-Parking Bremen
Präambel
Holiday-Parking, ist kein öffentlicher nutzbarer Parkplatz, sondern nur unter Online Buchungen bargeldlos buchbar. Zufahrt zum Parkplatzgelände, wird nur durch eine gültige Buchungsbestätigung mit gültiger Buchungsnummer, ausgedruckt oder erkennbar auf Smartphones oder Tablets, gewährt. Mit Befahren des Parkplatzes von Holiday-Parking sind die nachfolgenden Regelungen für den Nutzer des Parkplatzes gültig.
1. Allgemein
Mit Einstellung des Kraftfahrzeuges kommt ein Mietvertrag über einen Kfz- Stellplatz zustande. Das Befahren und Bewegen auf dem Gelände, besteht auf eigener Gefahr. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Die nachstehenden Bedingungen werden als Bestandteil des geschlossenen Vertrages anerkannt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkplatzordnung zu beachten. Die Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Stellplatzüberlassung hinausgeht ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Parkplatzbetreiber/-eigentümer Holiday-Parking, übernimmt demgemäß Keinerlei Fürsorge oder Obhutspflichten.
2. Haftung / Nichthaftung des Parkplatzbetreibers Holiday-Parking
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Parkplatzbetreiber Holiday-Parking haftet für fahrlässige oder grobfahrlässige Schäden soweit sie nachweislich von Holiday-Parking oder seinem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkplatzes angezeigt werden.
2.1 Holiday-Parking, haftet nicht für verursachte Schäden dritter insbesondere Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten, Kriegszustände aller Art. Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Hierbei haftet Holiday-Parking nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung, eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
2.2 Holiday-Parking, haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Holiday-Parking bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
2.3 Soweit die Haftung von Holiday-Parking ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Holiday-Parking, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
2.4 Keine Haftung besteht für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle auf dem Betriebsgelände.
2.5 Die verschuldensunabhängige so genannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
2.6 Holiday-Parking, haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände, sichtbar oder unsichtbar Im Fahrzeug.
2.7 Verspätungen durch den Kunden bei der Anreise (Stau, Unfall, höhere Gewalt), sind ebenfalls von der Haftung gegen Holiday-Parking ausgeschlossen.
2.8 Verjährung
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Holiday-Parking oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Holiday-Parking beruhen, verjähren nach Ablauf der gesetzlichen Regel-Verjährungsfrist, mithin in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Holiday-Parking oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Holiday-Parking beruhen.
2.8a Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
2.8b Die Verjährung nach Ziff. 2.8a) und 2.8b) beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Holiday-Parking begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
2.8c Schweben zwischen dem Kunden und von Holiday-Parking Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Holiday-Parking die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
2,8d Gerichtsstand
Der Kunde kann Holiday-Parking nur an deren Sitz verklagen, es gilt deutsches Recht BGB
2.8e Für Klagen von Holiday-Parking gegen den Kunden ist Bremen maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bremen vereinbart.
.3. Vertragsabschluss
Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der Holiday-Parking bewirtschafteten Parkfläche für den in der Buchung von Holiday Extras oder seinen Partnern vereinbarten Zeitraum. Durch Betreten und/oder Befahren des Betriebsgeländes von Holiday-Parking Barkhausenstr. 3a in 28197 Bremen
3.1 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
3.2 Das Unternehmen Holiday-Parking, stellt dem Kunden einen umzäunten, unbewachten und nicht gegen Witterungseinflüssen geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in der Industriestr. 18 28199 Bremen, für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung.
3.2 Die Abholung der Holiday-Parking Kunden am Flughafen nach Ihrer Rückkehr erfolgt generell erst nach deren Anrufen; mit der Wartezeit die damit verbunden am Flughafen entsteht, erklärt sich der Kunde einverstanden.
3.3 Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Holiday-Parking kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, dass für eine entsprechende Mietdauerunter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts von Holiday Extras verlangt werden könnte; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Holiday-Parking ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
3.4 Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern diese auch vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von Holiday-Parking auch verbindlich zugesagt wurde.
3.5 Der Voucher, ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.
3.6 Pro Fahrzeug werden bis zu 1 Person per Shuttle zum Flughafen Bremen gefahren und auch wieder abgeholt. Fahren Sie zuerst Ihre Mitfahrer mit Gepäck zum Flughafen und kommen anschließend allein zum Parken. Der Fahrer wird nachdem Check-in am Gelände wieder zum Flughafen gebracht mit dem Shuttle. Dieses gilt selbstverständlich auch bei der Rückreise. Einzelpersonen werden mit Gepäck befördert, und Einzelpersonen mit Kindern oder behinderten Personen werden auch mit Gepäck befördert.
3.8 Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn nur bei Holiday Extras, oder deren Partnern unter Angabe der Buchungsnummer möglich.
4. Verhalten auf dem Betriebsgelände
4.1 Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften des StVG und der StVO.
4.2 Auf dem Betriebsgelände darf nur im Schritt-Tempo 10km/h gefahren werden.
4.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Holiday-Parking zu anderen Zwecken als der Fahrzeug-Einstellung und Abholung, des Beladens und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Auch eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte wird ausgeschlossen.
4.4 Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert Ist.
4.5 Das Fahrzeug Öl, Benzin, Diesel oder andere Betriebsstoffe verliert.
4.6 Das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist
4.7 Holiday-Parking kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass unter 4.5-4.6 Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere Fahrerlaubnis, TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält.
4.8 Reparaturen, das Ablassen von Flüssigkeiten aus den abgestellten Fahrzeugen, sowie Maßnahmen der Fahrzeugpflege dürfen auf dem Betriebsgelände von Holiday-Parking nicht vorgenommen werden, es sei denn, dies wird durch autorisierte Vertreter von Holiday-Parking ausdrücklich gestattet. Dasselbe gilt für die Entsorgung von Abfällen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kostender Beseitigung von verursachten Verunreinigungen.
4.9 Reparatur Ausnahme, sind autorisierte Fachkräfte wie z.B. ADAC bei Start und Pannenhilfe auf dem Betriebsgelände von Holiday-Parking.
5.0 Auf dem gesamten Betriebsgelände von Holiday-Parking besteht generelles Rauchverbot. Für unsere Raucher ist im Check In, eine Smoking Area eingerichtet die selbstverständlich in der Wartezeit genutzt werden kann.
5.1 Im Parkbereich ist nicht gestattet, das Verwenden von Feuer
5.2 Die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen
5.3 Das unnötige Laufenlassen der Motoren
5.4 Das Abstellen von Fahrzeugen mit undichten Tank
5.5 Das Betanken von Fahrzeugen
5.6 Das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen
5.7 Das Abstellen von Anhängern
6. Shuttle Service
6.1 Holiday-Parking, bietet dem Kunden sowie Ihren Mitreisenden einen Beförderungsdienst vom Parkplatzgelände zum Flughafen Bremen und zurück.
6.2 Die Beförderung zum An und Abfahrtssammelpunkt erfolgt in der Regel nach telefonischer Anmeldung und kann auch als Sammeltransport erfolgen, sodass Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.
6.3 Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
6.4 Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen, auch seiner Mitreisenden, zu sorgen. Empfohlen wird ein Einfahren mindestens vier Stunden vor der geplanten Abflugzeit.
6.5 Eine Haftung seitens Holiday-Parking für Nicht- bzw. nicht rechtzeitiges Erscheinen insbesondere am Check In oder zum Flug besteht nicht.
6.6 Im Übrigen haftet Holiday-Parking auch nicht für eine verspätete Ankunft am Flughafen Bremen, wenn Verkehrsverhältnisse die Shuttlefahrtroute blockieren z. B. (Unfall, Stau oder andere schwierige Verkehrslagen).
6.7 Holiday-Parking, bemüht sich den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Anfahrt und Abfahrtssammelpunkt Flughafenallee Einfahrt Parkhaus 1 zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen Bremen, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die Holiday-Parking nicht zu vertreten hat (etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen.
7. Ablauf bei der Ankunft
Sie melden sich erst eine ½ Stunde telefonisch an, wenn Sie den Parkplatz erreicht haben, warten ggf. Wenn das Tor verschlossen ist, bis das Shuttle wieder am Parkplatz ist. Die Kundenfahrzeuge, werden immer nur alleine auf den Parkplatz gefahren, um eventuelle Schäden beim Ein und Austeigen zu vermeiden. Dem Fahrer wird ein Stellplatz durch das Personal und /oder eines Erfüllungsgehilfen von Holiday- Parking zugewiesen.
Wichtige Informationen zu COVID-19, Bitte lassen Sie Ihre Mitfahrer direkt am Flughafen aussteigen mit den Gepäckstücken. Daraufhin fahren Sie alleine zum Parkgelände. Der Fahrer wird nachdem Check-in am Gelände wieder zum Flughafen gebracht mit dem Shuttle. Dieses gilt selbstverständlich auch bei der Rückreise. Einzelpersonen werden mit Gepäck befördert, und Einzelpersonen mit Kindern oder behinderten Personen werden auch mit Gepäck befördert.
7.1 Schräg Parken ist verboten
7.2 Schließen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß ab, inklusive Fenster schließen.
7.3 Sichern Sie Ihr Fahrzeug vor wegrollen, Gang einlegen, oder bei Automatik Fahrzeugen reicht die Stufe P
7.4 Ziehen Sie nicht die Handbremse an, besonders im Winter, für festgesetzte Bremsen und deren dadurch entstandenen Schäden auf der Parkplatzanlage, haftet der Kunde im vollen Umfang.
7.5 Bei Regen oder Schneefall, kann ein Regenschirm ausgeliehen werden, der nach Rückkehr zum Check In wieder abgegeben werden muss.
7.6 Nach Rückkehr zum Check In, werden Sie zeitnah (Verzögerungen, bei Sammel -Transport von mehreren Personen, nur Fahrer), zum Anfahrtssammelpunkt Flughafenallee Parkhaus 1 Einfahrt gebracht, der gleichzeitig wieder als Abholsammelpunkt verwendet wird, ein direkter Transport zu den Terminals besteht nicht.
8. Ablauf bei der Rückkehr
Nach der Landung, melden Sie sich telefonisch wieder bei Holiday-Parking an und gehen als Fahrer alleine selbständig zum Abholsammelpunkt und steigen dort in die Fahrzeuge, die mit Holiday-Parking gekennzeichnet sind. In diesem Fall können das durchaus auch Taxen sein die mit Holiday-Parking zusammenarbeiten.
8.1 In den Stoßzeiten, Rush Hour, Verspätungen der Airlines, kann es vorkommen, dass eventuelle Wartezeiten vom Kunden in Kauf genommen werden müssen.
8.2 Bei der Rückkehr zum Parkplatz von Holiday-Parking, werden die Fahrer immer wieder zu Ihren Fahrzeugen gebracht
8.3. Das Gepäck verbleibt Im Shuttle (nur bei Alleinreisenden, mit Kind, oder Begleitpersonen ), nur der Fahrer holt das Fahrzeug in den Check In zurück, wo wieder das Gepäck eingeladen werden kann und der Kunde alleine, die Holiday-Parking Anlage verlässt. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
9.0 Datenschutz
Holiday-Parking speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch Holiday-Parking ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch Holiday-Parking beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei Holiday-Parking im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der DSGVO Stand 25. Mai 2018 gespeichert werden. Mit eingehen dieses Vertrages, erklärt der Kunde sich damit einverstanden.
9.1 Datenerfassung, bei Besuch unserer Website
Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen:
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- Menge der gesendeten Daten in Byte
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- Verwendetes Betriebssystem
- Verwendete IP-Adresse (ggf.: in anonymisierter Form)
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.
9.2 Cookies
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9.3 Kontakt Aufnahme
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.4 Tools
Google Web Fonts
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9.5 Rechte des Betroffenen
Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:
- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie – unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
9.6 Widerspruchsrecht
WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.
9.7 Dauer der Speicherung Personen bezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
9.8 Änderungen der AGBs
Holiday-Parking, behält sich das Recht vor jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, im Sinn von gesetzgebenden Maßnahmen, oder Erweiterungen des Unternehmens, die für die aktuelle Situation für Holiday-Parking erforderlich ist.
10.0 Salvatoresche Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungenunberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Bestimmung ein, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bremen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von Holiday-Parking als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holiday-Parking
Stand 01.01.2020